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Anleitung: Mieten. Wer zahlt die Maklerprovision?

Eine kurze Erklärung darüber, wer den Makler bezahlt.

Office 101

September 23, 2016

2 min read

Die gestapelten Münzen dienen als Metapher für eine Maklergebühr.

Obwohl die Anmietung eines eigenen Büros sehr aufregend sein kann, kann es auch herausfordernde Fragen aufwerfen. Zum Beispiel: „Wer muss die Maklerprovision zahlen? “ Lies hier die Ratschläge unseres Experten!

Wann sollte die Maklerprovision bezahlt werden?

Die Maklerprovision entsteht erst mit der Unterzeichnung des Vertrags zwischen dem Mieter und dem Vermieter (Mietvertrag). Wenn der Mietvertrag nicht unterzeichnet wurde, hat der Makler keinen Anspruch auf seine Provision.

Was ist der Unterschied zwischen „Provision“, „Maklerprovision“, „Courtage“ und „Maklercourtage“ in Deutschland?

Es gibt keine!

Wer sollte zahlen?

Im Juni 2015 wurde eine neue Mietrechtsreform mit dem Namen „Bestellerprinzip“ eingeführt, was direkt „Bestellerprinzip“ bedeutet. Diese Reform bedeutet, dass die Maklerprovision von demjenigen bezahlt werden muss, der den Makler beauftragt hat. Das „Bestellerprinzip“ gilt nur für Wohnimmobilien.

Bei Gewerbeimmobilien gilt diese Gesetzesreform nicht, sodass die Frage offen bleibt, wer die Maklergebühr zahlen muss. Traditionell ist es der Vermieter, der die Kosten übernimmt. In Gebieten mit hoher Nachfrage kann der Mieter jedoch manchmal aufgefordert werden, die Maklerprovision zu zahlen.

Wie hoch ist die Provision?

Der Betrag, den ein Makler verlangen kann, ist wiederum verhandelbar. Normalerweise verlangen Makler 3 Nettomieten (die Mehrwertsteuer ist in der Regel nicht enthalten). Wenn der Mieter die Provision direkt zahlen muss, ist dies in der Rechnung und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Handelsvertrags deutlich angegeben.

Bei der Suche nach einer Bürofläche ist es daher ratsam zu prüfen, ob eine Fläche „provisionsfrei“ (provisionsfrei) oder „provisionspflichtig“ (provisionspflichtig) ist. Zumal für die Erhebung der Gebühren kein gesonderter Vertrag erforderlich ist.

Andererseits muss ein Makler nachweisen, dass ein Geschäft aufgrund seiner/ihrer Maklerbemühungen abgeschlossen wurde. Es gilt auch dann als Erfolg, wenn nicht die ursprüngliche Kontaktperson den Mietvertrag unterzeichnet, sondern ein Familienmitglied oder eine Person, die gesellschaftsrechtlich eng mit dieser Person verbunden ist.

Tipp:

Für Startups ist die Maklergebühr in der Regel ein recht angemessener Geldbetrag. Aber vergiss nicht: Es gibt immer Raum für Verhandlungen! Manchmal einigen sich Vermieter beispielsweise auf eine Ratenzahlung. Sei also kreativ!

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