Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften als Mieter eine Mietkaution zu leisten. Es ist jedoch gängige Praxis, als Vermieter eine Mietkaution als Sicherheit für mögliche Ansprüche, wie Mietausfall und Reparaturen für mögliche Schäden, zu verlangen.
Bei gewerblichen Mietverträgen ist die Höhe der Kaution nicht gesetzlich geregelt, im Gegensatz zu der Vermietung von Wohnungen, daher ist die Höhe der Kaution frei verhandelbar. Besonders bei „jüngeren“ Unternehmen, die wenig Bonität nachweisen können, verlangen Vermieter oft eine höhere Kaution, da sie das Risiko der Vermietung höher einschätzen.
Alternative Bürgschaft
Als Mieter können Barkautionen oft die Liquidität strapazieren und sind besonders im Anfangsstadium eines Startups ein belastender Faktor. Als Alternative zur Barkaution kann eine Bürgschaft helfen. Hier gibt es folgende Optionen:
- Bankbürgschaft, auch Aval genannt, ist rechtlich gesehen ein Zahlungsversprechen an einen Dritten. Die Bank tritt als Bürge ein. Diese belastet „nur“ indirekt die Liquidität eines Unternehmens, da die Bürgschaft die Kreditlinie bei der Bank reduziert. Eine Bankbürgschaft funktioniert natürlich nur dann, wenn die Bank die Bonität des Unternehmens bestätigt.
- Kautionsversicherung funktioniert über eine monatliche Prämie an eine Versicherung, die als Bürge gegenüber dem Vermieter auftritt. Kautionsversicherungen kosten rund fünf Prozent der Kautionssumme im Jahr. Am Ende des Mietvertrags erhält der Mieter diese Zahlungen, anders als bei Barkautionen, jedoch nicht zurück. Daher gilt es abzuwägen, ob man die Kosten für eine Versicherung in Kauf nimmt oder seine Liquidität durch eine Barkaution einschränkt.
Grundsätzlich ist es dem Vermieter vorbehalten, die Kaution in Form einer Barkaution oder einer Bürgschaft zu akzeptieren. Der Vorteil für den Vermieter bei der Barkaution besteht darin, dass er bei eventuellen Forderungen direkt auf das Kautionskonto zugreifen kann. Unser Tipp ist daher zu versuchen, eine Kombination von Barkaution und Bürgschaft zu vereinbaren, die nicht zu stark die Liquidität belastet, jedoch dem Vermieter ausreichend Sicherheiten gibt.
Barkaution im Fall insolventer Vermieter
Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht ist der gewerbliche Vermieter nicht verpflichtet die Kaution insolvenz- und pfändungssicher anzulegen. Es ist daher sehr empfehlenswert, im Mietvertrag explizit zu formulieren, dass die Barkaution treuhänderisch verwaltet werden soll und nicht mit dem eigenen Vermögen vermischt werden darf. Dadurch wird die Mietkaution davor geschützt, in die Insolvenzmasse des Vermieters einzufließen und sich sonst als Gläubiger beim Insolvenzverwalter anzustellen.
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